PROJEKTBEDINGUNGEN
Rahmen für Angebote, Projektumsetzung und vertragliche Abstimmungen.
Zuletzt aktualisiert: 23. Oktober 2026
1. Anwendungsbereich und Vertragspartner
Diese Projektbedingungen beschreiben Grundsätze für geschäftliche Anfragen und die mögliche Beauftragung von Planungs-, Ausbau- und Integrationsleistungen für Inhouse-Videostudios. Vertragspartner auf Anbieterseite ist Die Filmbauarbeiter GmbH & Co KG, Oberlandstraße 26-35, 12099 Berlin.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst durch eine gesonderte vertragliche Vereinbarung beziehungsweise eine wirksame Annahme eines Angebots. Beschreibungen auf der Website stellen kein bindendes Vertragsangebot mit abschließend bestimmtem Leistungsumfang dar.
2. Projektklärung und Angebote
Die Ausgestaltung eines Studioprojekts hängt von der vorhandenen Gebäudesituation, technischen Bestandsanlagen, den Produktionszielen und dem gewünschten Betriebsmodell ab. Projektanfragen werden anhand dieser Angaben geprüft; für eine belastbare Kalkulation können ergänzende Unterlagen oder eine Bestandsaufnahme erforderlich sein.
Ein Angebot beschreibt die vorgesehenen Leistungen, technische Annahmen, Liefer- und Leistungsgrenzen, etwaige Mitwirkungspflichten sowie die projektbezogene Vergütung. Änderungen vor Beauftragung bedürfen der Abstimmung.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung
Welche Planung, Koordination, Montage, technische Integration, Prüfung, Dokumentation oder Einweisung geschuldet ist, ergibt sich aus den individuellen Vertragsunterlagen. Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen, insbesondere bauliche Fremdgewerke, sind nicht automatisch eingeschlossen.
Der Auftraggeber stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Dazu können Angaben zur Bausubstanz, Elektro- und Netzwerkinfrastruktur, Hausordnung, Zugangsregelungen und betrieblichen Sicherheit gehören. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen behandelt.
4. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Für individuelle Studioprojekte werden auf dieser Website keine pauschal verbindlichen Preise veröffentlicht. Die Höhe der Vergütung, Zahlungspläne, Auslagen und gegebenenfalls Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem konkreten Angebot und Vertrag.
Soweit vertraglich nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen. Umsatzsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten kaufmännischen Unterlagen.
5. Änderungen während des Projekts
Ergeben sich im Verlauf der Planung oder Umsetzung neue Anforderungen, technische Hindernisse oder gewünschte Erweiterungen, werden Umfang und mögliche Auswirkungen auf Vergütung und Termine miteinander abgestimmt. Zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung gesondert beauftragt, soweit rechtlich erforderlich.
Entscheidungen zu Geräten, Setmaterialien und technischen Wegen werden unter Berücksichtigung von Eignung, Lieferbarkeit und projektbezogenen Vorgaben getroffen. Gleichwertige Alternativen bedürfen der Abstimmung, wenn sie von der Vereinbarung abweichen.
6. Termine, Übergabe und Abnahme
Projektzeitpläne ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Ihre Einhaltung kann von Vorleistungen Dritter, Gebäudefreigaben, Lieferketten und der rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen abhängen. Eine verbindliche Beschaffenheits- oder Terminzusage besteht nur im vereinbarten Umfang.
Für werkvertragliche Leistungen gelten die vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Regelungen zur Abnahme. Festgestellte Mängel oder Restleistungen werden dokumentiert und nach den anwendbaren Bestimmungen behandelt.
7. Mängelrechte und Haftung
Für Mängel und Leistungsstörungen gelten die einschlägigen gesetzlichen Rechte sowie wirksam vereinbarte projektspezifische Regelungen. Angaben zu typischen Einsatzszenarien ersetzen keine individuelle Vereinbarung bestimmter Eigenschaften.
Eine Beschränkung der Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen wird durch diese allgemeinen Hinweise nicht begründet. Weitergehende Haftungsfragen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und zwingendem Recht.
8. Stornierung und Beendigung
Ob und unter welchen Bedingungen ein Projekt vorzeitig beendet, gekündigt oder geändert werden kann, richtet sich nach dem Vertragstyp, der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte Sonderanfertigungen oder entstandene Aufwendungen können dabei relevant sein.
Eine pauschale Rückerstattung oder ein allgemeines Online-Rückgabeversprechen für individuell geplante Studioleistungen wird nicht zugesagt. Gesetzlich bestehende Rechte bleiben uneingeschränkt unberührt.
9. Nutzungsrechte und Projektunterlagen
Nutzungsrechte an Entwürfen, Plänen, grafischen Darstellungen, Konfigurationen und Dokumentationen richten sich nach dem konkreten Vertrag. Ohne gesonderte Vereinbarung werden keine umfassenden Übertragungen urheberrechtlicher Verwertungsrechte angenommen.
Die Vervielfältigung oder Weitergabe von Planungsunterlagen an Dritte zu anderen Zwecken bedarf gegebenenfalls der Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber. Rechte Dritter, beispielsweise an Software oder verbauten Komponenten, bleiben bestehen.
10. Höhere Gewalt und Schlussbestimmungen
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien werden nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Vereinbarung berücksichtigt. Die Beteiligten informieren sich über wesentliche Störungen und stimmen angemessene nächste Schritte ab.
Es gilt deutsches Recht, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Eine Gerichtsstandsvereinbarung wird nur getroffen, soweit sie rechtlich wirksam ist. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Regelungen.